Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraum­förderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Inves­titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie unter:

    https://isb.rlp.de/wohnraum 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Detaillierte Auskünfte und Beratung für die Föderung Ihres/r selbstgenutzten Wohngebäudes/Wohnung für die Verbandsgemeinden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.


Für den Bereich der Stadt Lahnstein (eigenständige Förderstelle):

Frau Katharina Zimmermann oder Frau Viktoria Dakhil
Tel. 02621/914 -406 oder -409; Fax 02621/914 -298; E-Mail: k.zimmermann@lahnstein.de oder v.dakhil@lahnstein.de 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende