Kopfläuse

  • Leistungsbeschreibung

    Kopfläuse sind flügellose Insekten, die in Europa seit jeher heimisch sind. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, da sie – nach einem Stich – Blut aus der Kopfhaut saugen. Ohne Nahrung sterben sie bei Zimmertemperatur in der Regel spätestens nach zwei Tagen ab.

    Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Die Übertragung erfolgt in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf, indirekt über gemeinsam genutzte Kämme oder Bürsten oder z. B.  durch Austausch von Mützen und anderen Textilien. Mangelnde Hygiene spielt beim „Erwerb“ von Kopfläusen keine entscheidende Rolle. Nach § 34 IFSG dürfen Kinder und Aufsichtspersonen, die mit vermehrungsfähigen Läusen befallen sind nicht die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.

    Eltern sind gesetzlich verpflichtet, der Einrichtung in der ihr Kind betreut  wird, einen Befall mit Kopfläusen unverzüglich mitzuteilen.

    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung  ist nach § 34 IFSG verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über den festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen. Erst wenn eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, kann das Kind die Einrichtung wieder  besuchen.

    Merkblatt Kopfläuse.pdf