Projektförderung Naturschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Bis zum Jahr 2014 hat der Rhein-Lahn-Kreis im Rahmen des Umwelttages alle 2 Jahre einen Umweltpreis verliehen. Anstatt dieses Umweltpreises wird der Rhein-Lahn-Kreis zukünftig ab dem Jahr 2016 auf Antrag  Zuschüsse für Projekte und Aktionen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes gewähren.

    Die insgesamt zu vergebene Förderungssumme beträgt 600 Euro pro Kalenderjahr und kann für folgende Bereiche vergeben werden:

    • Schutz und Entwicklung gefährdeter Pflanzen- und Tierpopulationen, z. B. Nisthilfen, Amphibienschutz an Straßen
    •  Schutz und Entwicklung der Landschaftsstruktur, z. B. Entwicklung von Streuobstbeständen, Pflegemaßnahmen in schutzwürdigen Biotopen, Verbesserung des Landschaftsbildes
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität, z.B. Maßnahmen von Bachpaten, Gewässerrenaturierung
    • Unterrichtsprojekte

    Bewerben für einen Zuschuss können sich  Schulen, Kindergärten, Einzelpersonen, Vereine, Gemeinden, Bürgerinitiativen oder ähnliche Kooperationsformen bis zum 30. April des jeweils laufenden Jahres.  Die Bewerbung hat mittels des Bewerbungsbogens / Förderantrages zu erfolgen, auf dem das Projekt kurz dargestellt wird. Die Bewerbung kann auf dem Postweg an die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems geschickt werden  oder auf dem elektronischen Weg per E-Mail (referat61@rhein-lahn.rlp.de) erfolgen.

    Hinweis:
    Eine Bezuschussung von gemeindlichen Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung ist ausgeschlossen, ebenso Projekte und Aktionen mit rein privatem oder gewerblichem Bezug oder rein privater oder gewerblicher  Auswirkung.

    Für bereits abgeschlossene Projekte kann kein Zuschuss gewährt werden.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Bewerbungsbogen / Förderantrag Projektförderung

    Verwendungsnachweis Projektförderung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende