Katastrophenschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    FRÜHWARNSYSTEME

    Frühwarnsysteme dienen als Hilfsmittel, um aufkommende Gefahren wie z.B. Brände, schwere Unwetter oder andere unerwartete Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Gefährdete können so möglichst schnell darüber informiert werden. Dafür stehen den Bürgern als Frühwarnsysteme Apps zur Verfügung, die sie auf ihrem Mobiltelefon installieren können.

    KATWARN

    KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

    KATWARN meldet ausschließlich offizielle Warninformationen zuständiger Behörden, Einrichtungen und Leitstellen. Da die Verantwortung für Warnungen in Deutschland je nach Gefahrensituation auf verschiedene Einrichtungen verteilt ist, kann sich die Nutzung von KATWARN regional unterscheiden.

    NINA

    Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Sie wird im Rahmen des bundesweiten Warntages neben anderen Warnmitteln erprobt. Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Der Katastrophenschutz ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) Aufgabe des Landkreises. Diese nimmt er als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung war (vgl. § 2 Abs. 2 LBKG). Im Zuge des Katastrophenschutzes hat der Landkreis Maßnahmen zu treffen, um das Leben, die Gesundheit und die Umwelt vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Dem Landkreis stehen zu seiner Aufgabenerfüllung keine eigenen Kräfte zur Verfügung. Es unterstehen ihm ab der Alarmstufe 4 (Katastrophenschwelle) alle örtlichen Einsatzkräfte.
    Zur Erfüllung seiner Aufgaben hält der Rhein-Lahn-Kreis verschiedene Katastrophen- schutzeinheiten vor:

    Führungsdienst
    Unter der Führung des Kreisfeuerwehrinspekteurs ist eine technische Einsatzleitung eingerichtet. Diese besteht aus den Führungskräften aller im Katastrophenschutz eingesetzten Fachdienste. Ihre Aufgabe ist, die Einsatzmaßnahmen zu leiten und zu koordinieren. Die Kreisverwaltung stellt im Bedarfsfall den Führungsstab. Zu dessen Aufgaben zählen die Beurteilung der Einsatzlage sowie die Koordination und Überwachung der Einsatzmaßnahmen.

    Gefahrstoffzug
    Für die Hilfe bei drohender Gefahr durch gefährliche Stoffe und Güter hält der Rhein-Lahn-Kreis einen speziellen Gefahrstoffzug vor. Dieser besteht aus fünf Teileinheiten, welche den örtlichen Feuerwehren in Bad Ems, Birlenbach-Fachingen/Diez, Hahnstätten, Lahnstein (Wache Nord) und St. Goarshausen angebunden sind. So ist sichergestellt, dass im Bedarfsfall zügig eine Einheit zum Einsatzort herangezogen werden kann.

    Leitende Notärzte/ Organisatorische Leiter
    Im Rhein-Lahn-Kreis besteht die Gruppe der Leitenden Notärzte (LNA) aus 6 Ärzten, die der Organisatorischen Leiter (OrgL) aus 4 Mitgliedern. Alle sind Ehrenbeamte des Rhein-Lahn-Kreises. Ihre Aufgabe besteht darin, bei Großschadensereignissen und Katastrophen eine „Abschnittsleitung Gesundheit“ zu bilden, welche der der Technischen Einsatzleitung unterstellt ist. Zu den Aufgaben zählen die Koordination des Sanitätspersonals, das Sicherstellen der optimalen medizinischen Versorgung der Verletzen und Betroffenen sowie die Koordination der Transportmittel und Zielkrankenhäuser.

    Schnelleinsatzgruppen (SEG)
    Auf Grundlage des LBKG und des Rahmen-, Alarm- und Einsatzplans Gesundheitliche Versorgung und Betreuung im Rahmen des Rettungs-, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie der Psychosozialen Notfallversorgung (RAEP Gesundheit) stellt der Rhein-Lahn-Kreis die SEG auf.

    Es handelt sich dabei um den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst im Katastrophenschutz mit einer eigenen Führungseinheit. Die Landkreise bedienen sich hierbei den Helfern der Hilfsorganisationen. Im Rhein-Lahn-Kreis haben sich der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD) zur Mitwirkung im Katastrophenschutz bereit erklärt.
    Ein Einsatz der in Bad Ems, Katzenelnbogen und Singhofen stationierten Schnelleinsatzgruppen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die regulären Rettungsdienste ihre Leistungsgrenze erreicht haben. Je nach Größe des Schadensereignisses erfolgt entweder die Alarmierung von Teileinheiten oder der kompletten Schnelleinsatzgruppe.

    Führung
    Die Schnelleinsatzgruppe „Führung“ setzt sich aus 3 Personen und einem Einsatzleitwagen zusammen. Zu den Aufgaben dieser SEG zählen u. a.
    - die Feststellung und Bewertung der Lage am Einsatzort
    - die Koordination des sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einsatzes
    - die Anforderung weiterer Teileinheiten bei Bedarf

    Sanitätsdienst
    Die Schnelleinsatzgruppe „Sanitätsdienst“ (SEG-S) besteht aus einem Gruppenführer, einem Arzt, drei Truppführern und Helfern. Weiterhin verfügt die Schnelleinsatzgruppe über einen Gerätewagen, einen Rettungswagen und zwei Krankentransportwagen. Ihre Aufgabe ist die medizinische Versorgung der hilfebedürftigen Personen.

    Betreuungsdienst
    Die Schnelleinsatzgruppe „Betreuungsdienst“ (SEG-B) setzt sich aus einem Gruppenführer, zwei Truppführern und Helfern zusammen. Hinzu kommen ein Gerätewagen und zwei Mannschaftstransportwagen. Zu den Aufgaben des Betreuungsdienstes zählen u. a.
    - die Betreuung von hilfebedürftigen Personen sowie deren vorübergehender Unterbringung
    - die Versorgung mit Versorgungsmitteln.

    Verpflegungsdienst
    Die Schnelleinsatzgruppe Verpflegungsdienst (SEG-V) besteht aus einem Gruppenführer, einem Truppführer, einem Feldkoch und Helfern. Ihre Aufgabe ist die Verpflegung der hilfebedürftigen Personen und der Katastrophenschutzeinheiten sicherzustellen.

    Notfallseelsorge
    Die Gruppe der Notfallseelsorger besteht derzeit aus 32 Personen. Hierzu zählen die Seelsorger der katholischen und evangelischen Kirche sowie die „Laienseelsorger“ aus allen Dienstgruppen. Ihre Aufgaben sind insbesondere
    - die psychologische Betreuung der betroffenen Personen und anwesenden Rettungseinheiten bei einem Großschadensereignis oder bei Verkehrsunfällen
    - das Überbringen von Todesnachrichten

    Technisches Hilfswerk (Bundeseinheit)
    Ebenfalls im Landkreis angesiedelt ist der Ortsverband Lahnstein des Technischen Hilfswerkes (THW). Neben der umfangreichen technischen Hilfe stehen im Falle eines Großschadensereignisses zwei Bergungsgruppen sowie zwei spezielle Fachgruppe für die Hilfe bei Wassergefahren zur Verfügung.

    Zivil Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)
    Unter der Zivil Militärischen Zusammenarbeit versteht man den Rückgriff auf Ressourcen der Bundeswehr. Eine Alarmierung des Kreisverbindungskommandos erfolgt in der Regel bei Einsätzen, die länger als 48 Stunden dauern, wodurch die Leistungsgrenze der örtlichen sowie überörtlichen Hilfe erreicht wird. Zu den Aufgaben des Kreisverbindungskommandos zählen u. a. die Organisation des Transportes und der Unterbringung hilfebedürftiger Personen sowie die technische Hilfe (z. B. durch Stromaggregate).

    Zentrale Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) des DRK
    Die ZELK gliedert sich in zwei Bereiche: Die Medizinische Ausstattung für Behandlungsplätze und den Betreuungsdienst. Zu den Aufgaben der ZELK gehören
    - die Vorhaltung und Zuführung von Materialien für die Behandlungsplätze und betroffenen Personen
    - die Unterstützung des Sanitätsdienstes
    - die Versorgung von Patienten

    Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
    Im Rhein-Lahn-Kreis sind zwei Ortsgruppen der DLRG angesiedelt. Die DLRG Ortgruppe Bad Ems e.V. hält drei Rettungsboote, ein Kunststoffboot und zwei Schlauchboote vor. Die DLRG Ortsgruppe Diez e.V. verfügt über einen Einsatztauchtrupp mit Bootunterstützung. Die Aufgabe der DLRG-Ortsgruppen ist die Wasserrettung.

    Medizinische Task Force (MTF)
    Bei der MTF handelt es sich um eine Einheit des Bundes, welche zur Unterstützung der regulären Einheit des Sanitätsdienstes eingesetzt wird. Eine Alarmierung erfolgt grundsätzlich erst ab Alarmstufe 4 (Katastrophenschwelle). Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel die Versorgung und der Transport von hilfebedürftigen Personen sowie der Aufbau eines Behandlungsplatzes. Dazu stellt der Bund den Landkreisen spezielle Fahrzeuge zur Verfügung. Diese werden von den Hilfsorganisationen für verbandsinterne Zwecke genutzt und im Einsatzfall mit Personal in den bundeweiten Einsatz gebracht.

    Handy-Warnsystem KATWARN

    Das Handy-Warnsystem KATWARN führte der Rhein-Lahn-Kreis Ende Oktober 2015 ein. Dadurch können alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort im Gefahrenfall kostenlos per Smartphone-App oder per SMS und E-Mail behördliche Warnungen und Verhaltenshinweise erhalten. KATWARN ergänzt damit  die bisher vorhandenen Warnungen über Sirenen, Lautsprecher und Medien.
    Hintergrund ist das Bestreben, bei schweren Gefahren wie Großbränden, Chemieunfällen oder Bombenfunden, die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell zu informieren. Jeder Besitzer eines Smartphones kann sich die kostenlose App auf sein Mobiltelephon herunterladen, egal ob iPhone, Android und Windows-Phone. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann die behördlichen Warnungen ortsbezogen sowohl zum aktuellen Standort des Nutzers wie auch zu weiteren frei wählbaren Gebieten. Dafür müssen nur die sogenannte „Schutzengelfunktion“ aktiviert oder die Gebiete auf einer Karte im Display ausgewählt werden. Alternativ wird KATWARN für die Nutzer eines „alten“ Handys (ohne Touchscreen) auch per SMS und E-Mail für ein Postleitzahlgebiet angeboten.
    Entwickelt wurde KATWARN von der Forschungseinrichtung „Fraunhofer Fokus“. Ein besonderer Service ist auch, dass die Benutzer deutschlandweit über KATWARN die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) empfangen können. Auch nimmt die Verbreitung von KATWARN immer mehr zu, viele Landkreise nicht nur in Rheinland-Pfalz benutzen es für die kommunalen Gefahrenwarnungen, auch große Städte wie Berlin, Hamburg und München sind dabei.
    Die KATWARN App steht kostenlos für iPhone im App Store, für Android Phone im Google Play Store und für Windows Phone im Windows Store zur Verfügung. Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl an. Einfach eine SMS an die Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345 mustermann [at] mail.de“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail). Weitere Informationen: www.katwarn.de .

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende