Brand- und Katastrophenschutzinspekteur

  • Leistungsbeschreibung

    Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) zu bestellen. Der BKI ist als fachlicher Berater und auch als ausführendes Organ des Landrates in allen Brand- und Katastophenschutzangelegenheiten des Landkreises tätig. Zu den Aufgaben zählen u. a.
    - Beratung des Landrates in allen Fragen den Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
    - Mitwirken bei der Planung und Beschaffung der Ausrüstung in Absprache mit den Wehrleitern
    - Wahrnehmen der Einsatzleitung als Beauftragter des Landrates
    - Beratung der Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende