Brand- und Katastrophenschutzinspekteur
Leistungsbeschreibung
Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) zu bestellen. Der BKI ist als fachlicher Berater und auch als ausführendes Organ des Landrates in allen Brand- und Katastophenschutzangelegenheiten des Landkreises tätig. Zu den Aufgaben zählen u. a.
- Beratung des Landrates in allen Fragen den Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
- Mitwirken bei der Planung und Beschaffung der Ausrüstung in Absprache mit den Wehrleitern
- Wahrnehmen der Einsatzleitung als Beauftragter des Landrates
- Beratung der Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes