Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisEine Antragstellung bis zum 30.04. eines jeden Jahres wird empfohlen, damit eine Aushändigung der Schülerfahrkarte zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisBei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Allgemeines
Formulare Schulen
Antrag Grund- u Förderschulen 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Berufsschule Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe II 2024/2025.pdf