Hygiene
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Medizin:
Durch Wahrung eines einheitlichen Hygienestandards in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung vermieden. So werden regelmäßig infektionshygienische Begehungen durchgeführt
z.B. in:
- Krankenhäusern und Arztpraxen
- Pflegeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
- Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Asylunterkünfte
- Einrichtungen der Körperpflege und Schönheitspflege