Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Teaser
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Kurztext
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bei vorhandener WBK für jagdliche Vereinigungen (Voreintrag) Erteilung
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)
- Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler die Waffe nicht verkaufen
- Für Voreintrag Angabe von Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell.
- Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann Waffe erworben werden
- Voraussetzung: Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Erwerb der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet Erwerb ebenfalls
- Zuständig: Waffenbehörde
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
5