Kraftfahrzeugkennzeichen
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung jedes Fahrzeug mit Verwendung im Straßenverkehr bei der zuständigen Zulassungsbehörden (Kfz-Zulassungsstelle) zu melden. Sie vergibt für jedes Fahrzeug ein Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen). Es zeigt den jeweiligen Verwaltungsbezirk und eine Erkennungsnummer an. An den jeweiligen Verwaltungsbezirk ist ebenfalls die Abgabe der Kraftfahrzeugsteuer gebunden. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist möglich. Beim Wechsel des Wohnortes kann das Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen umgemeldet werden, was jedoch nicht verpflichtend ist. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane sowie des Diplomatischen Corps führen Sonderkennzeichen.