Fahrerkarte

Beschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge zur Güter- oder Personenbeförderung ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben, das Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnet. Die individuelle Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage lang die Lenk- und Ruhezeiten. Sie muss beantragt, bei Verlust oder Diebstahl ersetzt und bei Fehlfunktionen erneuert werden. Im Luftverkehr werden Daten in Luftfahrerkartei geführt. Auskunft über die Einträge kann beantragt werden.