Werkstattkarte

Beschreibung

Fahrzeuge im gewerblichen Personen- und Güterverkehr sind mit einem digitalen Kontrollgerät zum Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten auszustatten. Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Zur Ausstellung der Werkstattkarte ist ein Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft erforderlich. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde.