Personenbeförderungsgenehmigung

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig. Darunter fällt der Linienverkehr, zum Beispiel der Verkehr mit Omnibussen und Straßenbahnen, sowie der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen, zum Beispiel der Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen, oder der Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen. Wenn gewerblich bis zu acht Personen befördert werden sollen, ist ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung – auch Personenbeförderungsschein genannt – notwendig.


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