Anmeldung Kreismusikschule
Diese Anmeldung gilt als Unterrichtsvertrag und beinhaltet die Anerkennung der Schulordnung und der Gebührensatzung. Eine Abmeldung kann grundsätzlich nur zum 30. September oder 31. März eines Jahres erfolgen. Die Abmeldung muss der Schulleitung bis 31. August bzw. 28. Februar eines Jahres schriftlich vorliegen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung unterschiedlicher geschlechtsbezogener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.