Bauabschnitt 1
Pilotprojekt - Glasfasererschließung bis zu den Kabelverzweigern (FTTC-Ausbau)
Stand: 14.08.2024
Noch vor Bekanntwerden der Einführung eines Bundesförderprogramms (18. November 2015) hatte sich der Rhein-Lahn-Kreis früh in 2014 mit dem Thema Breitbandausbau beschäftigt. So konnte gemeinsam in Unterstützung mit dem Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt für den Breitbandausbau im Rhein-Lahn-Kreis (landkreisweiter NGA-Ausbau) vorbereitet werden. Dies sah zunächst vor, mit Hilfe der Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein, eine Bedarfsabfrage und Infrastrukturerhebung durchzuführen. Deren Ergebnisse dienten als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie und die erste Konzeption einer Ausbaustrategie für den gesamten Rhein-Lahn-Kreis durch ein vom Land beauftragtes Beratungsunternehmen. Aus den erlangten Erkenntnissen des Pilotprojekts konnten für das Land und die Kommunen aus Rheinland-Pfalz Schlussfolgerungen und gangbare Wege für zukünftige Breitbandvorhaben und Beihilfen gewonnen werden.
Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen den ehemals 7 Verbandsgemeinden des Rhein-Lahn-Kreises und der großen kreisangehörigen Stadt Lahnstein am 8.9.2014 wurde der Grundstein für die kommunale Zusammenarbeit für den Breitbandausbau im Rhein-Lahn-Kreis gelegt. Es wurde gemeinsam entschieden ein gefördertes Breitbandausbauprojekt zu starten. Dieses geschah auf der Grundlage der europäischen Beihilferegelungen für den Breitbandausbau. Daraufhin wurde zum 2. Oktober 2014 eine Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Fördermitteln zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke für das vom Rhein-Lahn-Kreis definierte Ausbaugebiet, in dem ein privater Ausbau nicht zu erwarten war, veröffentlicht.
Am 25. November 2014 wurden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Unternehmen zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Nach dessen Auswertung und ersten Bietergesprächen wurden die Bieter am 28. Januar 2015 aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Auf den Eingang der Angebote und basierend auf deren Auswertung, die ebenfalls die Bietergespräche berücksichtigt, erfolgte der Zuschlag mit Erhalt der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn an die „inexio“ (INEXIO Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA aus Saarlouis) am 07.07.2015. Die Vertragsunterzeichnung des Kooperationsvertrages erfolgte am 16. September 2015 für eine Förderung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke für unterversorgte Bereiche im Rhein-Lahn-Kreis. Die vertraglich-vereinbarte Deckunglücke des Projekts betrug 10.982.745 Euro. Diese Summe entspricht dem Anteil, den das Unternehmen benötigt, um das Projektgebiet wirtschaftlich zu erschließen. Ohne den Zuschuss würde ein flächendeckender privatwirtschaftlicher Ausbau mit Glasfaser bis zu den Kabelverzweigern längerfristig ausbleiben.
Am 26. Februar 2016 erteilte das Land Rheinland-Pfalz die entsprechenden Zuwendungsbescheide, um das Projekt mit Landesmitteln zu fördern. Es wurden über 11,31 Mio. Euro auf Grundlage der Deckungslücke und weiterer kalkulierter Projektkosten beschieden. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm KI 3.0 – Kapitel I (4,78 Mio. Euro) und aus Mitteln der Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (5 Mio. Euro). Die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm KI 3.0 – Kapitel I setzen sich aus 4,25 Mio. Euro Bundesmittel und 530 Tsd. Euro Landesmittel zusammen. Der Eigenanteil des Projekts betrug 1,53 Mio. Euro.
Mit dem symbolischen Spartenstich wurde der Baubeginn des Projekts Ende April 2016 eingeleitet. Die Tiefbau- und Verlegearbeiten waren bereits am 26. März 2018 abgeschlossen, jedoch wurde der Netzausbau erst am 24. August 2018 mit der vollständigen Inbetriebnahme aller Netzkomponenten fertiggestellt. Die Fertigstellung des Projekts wurde zum 26.03.2019 angezeigt. Aus rechtlicher und technischer Sicht wurden die vertraglichen Pflichten zum Netzausbau und dessen Inbetriebnahme erfüllt, so dass die technische und rechtliche Prüfung des Vorhabens am 13. Mai 2019 abgeschlossen werden konnte.
Aufgrund des Wegfalls von zwischenzeitlich durch einen Mitbewerber versorgten Adressen und durch die Genehmigung zur Nutzung der Vectoring-Technik fielen die Projektkosten seitens des auszubauenden Unternehmens um 139.520 Euro geringer aus. Dementsprechend wurde die Deckungslücke des Pilotprojekts auf 10.843.225 Euro mittels Nachtrag vertraglich nachjustiert. Hiervon übernahmen 1.060.225 Euro die kreisangehörigen Kommunen und der Rhein-Lahn-Kreis. Die überwiegenden Kosten sind durch Förderungen mittels KI 3.0 – Kapitel I (4.783.000 Euro) sowie durch die Landesförderung zum Zweck des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (5.000.000 Euro) gedeckt worden. Die Projektkosten in Höhe von 194.363 Euro wurden anhand eines abgestimmten Schlüssels auf die kooperierenden Kommunen und den Landkreis verteilt. Der Eigenanteil inklusive der Projektkosten betrug für den Rhein-Lahn-Kreis 187.170 Euro.
Der Kooperationsvertrag mit der Firma „Inexio“ sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger von letztlich 96 bislang (teil-)unterversorgten Städten und Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis an ein neu errichtetes Glasfasernetz mit schnellen Internetverbindungen angebunden werden. Dies entspricht 13.579 Adressen des Kreises. Für den Rest des Kreises wurde der privatwirtschaftliche Eigenausbau innerhalb der nächsten drei Jahre durch Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens angemeldet.
Insgesamt sollen ca. 258 km Tiefbau für die Glasfaserstränge (321 km) umgesetzt und 231 Kabelverzweiger neu gebaut, aufgerüstet oder ausgebaut werden. Größtenteils sollte die Anbindung der kompletten Ortslagen und in wenigen Fällen nur vereinzelter Straßenzüge erfolgen. Die Erschließung erfolgte als sog. FTTC-Ausbau. FTTC (Fiber to the curb) bedeutet wortwörtlich das „Glasfaser bis zum Bordstein“ heranzuführen und meint technisch, dass das Glasfaser bis zum Kabelverzweiger verlegt wird. Der Kabelverzweiger ist wiederum mit den Haushalten durch die bestehende Kupferleitung verbunden. Durch die Aufrüstung, den Ausbau oder den Neubau von Kabelverzweigern in Verbindung mit der Glasfaseranbindung sind höhere Bandbreiten an den Teilnehmeranschlüssen möglich. Auf Basis der Fördervorgaben wurden folgende technische Anforderungen an das Breitbandnetz vertraglich im gesamten Projektgebiet festgesetzt:
- 97 % der Anschlüsse erreichen nach Ausbau über mindestens 30 MBit/s im Downstream;
- 60 % der Anschlüsse erreichen über mindestens 50 MBit/s und
- 30 % der Anschlüsse über eine Bandbreite von mindestens 100 MBit/s.
Im Laufe des Projekts hat sich die Ausbaukulisse verändert, da nachträglich der Eigenausbau durch einen Mitbewerber mitgeteilt und vorgenommen wurde. Hieraufhin entfiel der Ausbau und die Anbindung von 14 Kabelverzweigern. Auch hat sich im Projektablauf herausgestellt, dass das Förderziel auch mit 17 Kabelverzweigern weniger erreicht werden konnte. Mit Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen im Netz eines Mitbewerbers und dessen Billigung durch die Bundesnetzagentur in der zweiten Jahreshälfte in 2016 sind 6 Kabelverzweiger aus dem Ausschreibungsgebiet ausgeschieden. Dadurch verringerte sich die Wirtschaftlichkeitslücke des Projekts und die Anzahl der Teilnehmeranschlussleitungen.
Letztlich wurden 194 Kabelverzweiger ausgebaut oder neu errichtet und 294 km Tiefbau für die Glasfaseranbindungen (335 km) umgesetzt. An den mit Glasfaser angebundenen Kabelverzweigern sind insgesamt 13.206 Haushalte angeschlossen. Die vertraglich vereinbarten Anforderungen, wie zum Beispiel die Versorgungsquoten in den Ausbaugebieten des Kreisgebiets (die anteiligen Adressbereiche), wurden technisch und juristisch durch Fachbüros geprüft und erreicht. Überdies werden die geforderten Quoten durch die Nutzung der Vectoring-Technik, insbesondere im Bereich „mindestens 50 Mbit/s bis 100 Mbit/s“, übertroffen.
Weitere Anforderungen an das Netz, wie den Open-Access-Zugang / der Zugang auf Vorleistungsebene bzw. das Angebot eines offenen Netzzugangs für Dritte werden erfüllt. Die Nutzung der sogenannten Vectoring-Technologie in staatlich geförderten Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen wird durch ein in Deutschland auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigtes virtuelles Zugangsprodukt ermöglicht.
Die aktualisierte Anzahl der Kabelverzweiger etc. sind im Nachtrag festgehalten und wesentlich für die oben genannte korrigierte Wirtschaftlichkeitslücke.