Bauabschnitt 3a
Glasfasererschließung der weißen Flecken (Privatadressen)
Stand: 12.11.2024
Überblick und Hintergründe zum Projekt:
Seit 2014 arbeitet der Rhein-Lahn-Kreis in Kooperation mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein vehement daran, Telekommunikationsunternehmen für die Weiterentwicklung der Breitbandversorgung im Rhein-Lahn-Kreis zu unterstützen. Gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen werden hierzu bis 2026 rund 70 Mio. Euro an Fördermitteln investiert. Bereits mit dem Abschluss der ersten Bauphase (Pilotprojekt), dem flächendeckenden FTTC-Breitbandausbau (Ausbau mit Glasfaser bis zu den Kabelverzweigern), wurde bis 2018 eine Breitbandversorgung von 97 Prozent der Haushalte an den Abschlusspunkten der sog. „letzten Meilen“ im Fördergebiet des Rhein-Lahn-Kreises mit mindestens 30 MBit/s im Download erreicht. Nachdem im Jahr 2018 der Ausbau in den förderfähigen Bereichen der seinerzeit 96 Ortslagen im Rhein-Lahn-Kreis abgeschlossen wurde, konnte als zweite Projektstufe die FTTH-Anbindung (Glasfaseranbindung bis ins Gebäude) unterversorgter Schulen, Krankenhäuser und Kliniken sowie als dritte Projektstufe die Anbindung der Gewerbegebiete und privaten Haushalte mit Glasfaser im Rahmen der „Weißen Flecken Förderung“ eingeleitet werden (Nachverdichtung). Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s sollen dadurch möglich werden.
Gegenwärtig geht die zweite Bauphase zur Anbindung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken mit Glasfaser im Rahmen des geförderten Ausbaus in die Endphase. Demnächst wird der Gigabit-Ausbau der Gewerbegebiete im Rhein-Lahn-Kreis starten. Der Glasfaserausbau der sog. „weißen Flecken“ für den größten Teil der Anschlüsse in den Außenbereichen wurde am 11.12.2023 mit dem symbolischen Spatenstich eingeleitet.
Mit Beschluss vom 25.03.2019 (ÖRV) wurde die Verwaltung vom Kreistag beauftragt, die Weiterentwicklung der Breitbandausbaustrategie des Landkreises mit den Kommunen voranzubringen. Des Weiteren war es Auftrag, für die Folgeprojekte zur Erschließung der Schulen, Krankenhäuser und Kliniken sowie privaten Haushalte und zur Anbindung der Gewerbegebiete mit Glasfaser die Koordination zu übernehmen, Fördermittel zu beantragen und die für die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Kreis und die Kommunen streben eine flächendeckend verfügbare, bedarfsgerechte, nachhaltige, zukunftsfähige und gigabitfähige Next-Generation-Access-Breitbandversorgung (NGA) im gesamten Kreisgebiet des Rhein-Lahn-Kreises an. Ziel ist der Aufbau einer hochbitratigen NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und Gewerbegebiete sowie institutionelle Einrichtungen mit Übertragungsraten im Gigabit-Bereich erschlossen werden. Dabei sollen für alle Teilnehmer im jeweils festgelegten Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s möglich werden.
In Umsetzung dieser Ziele sollen alle unterversorgten privaten Adressen (weiße Flecken) und Gewerbegebiete im Rhein-Lahn-Kreis direkt mit Glasfaser angebunden werden. Der Kreis verfügt auf Basis der Markterkundung von 2019 über 938 weiße Flecken und 28 unterversorgte Gewerbegebiete mit 466 Teilnehmeranschlüssen. Ein „weißer Fleck“ ist eine unterversorgte Adresse, die z.B. für ein Wohngebäude oder eine Arbeitsstätte weniger als 30 Mbit/s im Download zum Surfen im Internet bereithält.
Die Glasfasererschließung der Privatadressen und der Gewerbegebiete wurde als zwei eigenständige Projekte für den Förderantrag zusammengefasst. Aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben mussten hieraus 10 Teilprojekte ausgeschrieben und vergeben werden. Das Projektvolumen beträgt rd. 57 Mio. Euro. Das größte Los betrifft den Ausbau der Privatadressen, vorwiegend in den Außenbereichen.
Projektbeschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen von rd. 50 Mio. Euro sollen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten öffentlichen und insbesondere privaten Haus- und Unternehmeranschlüsse über ein Glasfasernetz mit Breitband, ein sog. Next-Generation-Access- (NGA-)Netz, erschlossen werden. Unter Nutzung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Landes Rheinland-Pfalz sollen die unterversorgten Adressen im Rhein-Lahn-Kreis mittels der sog. FTTH-Lösung (Glasfaser bis ins Gebäude) an das Glasfasernetz angebunden werden.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes zur Erschließung der privaten und öffentlichen Adressen für die in den kommenden drei Jahren keine von privaten Investoren errichtete NGA-Versorgung besteht.
In der Weißen-Flecken-Förderung werden unterversorgte Adressen an ein Glasfasernetz angebunden, die z.B. für ein Wohngebäude oder eine Arbeitsstätte weniger als 30 Mbit/s im Download zum Surfen im Internet bereithalten. Hierunter betroffen sind unter anderem landwirtschaftliche Betriebe, Höfe oder kleine Weiler. Letzten Endes sollen alle unterversorgten Adressen die Möglichkeit erhalten Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s zu nutzen.
Die Anbindung der Hausanschlüsse mit Glasfaser schafft die technische Grundlage für neue Freizeit-, Bildungs- und Arbeitsformate und ist ein wesentlicher Baustein insbesondere in ländlich geprägten Gebieten für gleichwertige Lebensverhältnisse. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig die Breitbandversorgung und ein stabiles Internet sind, wenn plötzlich Homeoffice und Homeschooling auf der Tagesordnung stehen. Daher ist es umso wichtiger, dass auch die unterversorgten Adressen, insbesondere in den schwer erschließbaren Bereichen, die Möglichkeit erhalten, vom Glasfaserausbau zu partizipieren.
Als Ergebnis eines der Ausschreibung vorgeschalteten Markterkundungsverfahrens wurde eine marktgetriebene Anbindung der weißen Flecken mit Glasfaser für die nächsten drei Jahre nicht angekündigt. Demzufolge wurden nahezu alle Adressen in den Außenbereichen und nur wenige in dicht besiedelten Bereichen als unterversorgt lt. der Förderrichtlinie im Rahmen des Förderaufrufes zur Weißen-Flecken-Förderung identifiziert und zu einem Projektgebiet zusammengefasst. In diesem förderfähigen Projektgebiet sollen insgesamt 938 Adressen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Mit dem Markterkundungsverfahren wird öffentlich geprüft, ob Telekommunikationsunternehmen im Zeitraum der nächsten drei Jahre beabsichtigen, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorzunehmen und Bandbreiten größer gleich 30 Mbit/s pro Adresse bereitstellen oder bereits bereitgestellt haben. Die Adressen, die nicht zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen angemeldet wurden und lt. Aufgreifschwelle förderfähig sind, dürfen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Nach Beantragung von Fördermitteln beim Bund und Land Rheinland-Pfalz für die geplanten Investitionsbeihilfen und dementsprechend nach Erhalt der vorläufigen Zuwendungsbescheide wurde das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Mithilfe der Förderprogramme von Bund und Land in Kooperation mit der kommunalen Familie des Rhein-Lahn-Kreises, wurde im Rahmen einer offiziellen Ausschreibung ein Zuschuss zur Erschließung der weißen Flecken mit Breitband gewährt.
Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Bietergemeinschaft epcan GmbH & Muenet GmbH & Co. KG mit Beschluss des Kreisausschusses den Zuschlag zur Erschließung der weißen Flecken im Rhein-Lahn-Kreis mit Glasfaser. Die Zuschlagserteilung an das Unternehmen erfolgte am 03.03.2023. Hierbei ist der Netzbetreiber als begünstigtes Unternehmen verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Das auszubauende Unternehmen wird im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells die unterversorgten Adressen mit Breitband versorgen. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell schließt der Kreis in Kooperation mit den Kommunen mithilfe der von Bund und Land erhaltenen Fördermittel die unwirtschaftliche Deckungslücke des Telekommunikationsunternehmens beim Ausbau der unternehmenseigenen Telekommunikationsinfrastruktur in ansonsten für Unternehmen wirtschaftlich unrentablen Gebieten.
Die Deckungslücke für das Projekt beträgt rd. 50 Mio. Euro und wird mithilfe der Fördermittel des Bundes (50 Prozent) und des Landes Rheinland-Pfalz (bis zu 40 Prozent) finanziert. Mindestens 10 Prozent der Deckungslücke tragen die kooperierenden Verbandsgemeinden und die Stadt Lahnstein.
Die Förderung erfolgt durch den Bund auf Grundlage der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (überarbeitete Version vom 15.11.2018), „Bundesförderrichtlinie“ und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 („Landesförderrichtlinie“). Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband ist die aconium GmbH:
https://aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/bundesfoerderung-gigabit-breitband/
Ziel der Maßnahme ist es, mittels Investitionsbeihilfen die im Rhein-Lahn-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Adressen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse der weißen Flecken flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 Prozent der ausgewiesenen Hausanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Nach Markterkundung, Förderanträgen, Erhalt der Förderbescheide, Ausschreibung, Vergabe, Zuschlagserteilung, Unterzeichnung des Kooperationsvertrags und noch vor Antrag und Erhalt des Bescheids auf Förderung in abschließender Höhe wurde der vorzeitige Start des Projekts bei Bund und Land beantragt und genehmigt. Die bauliche Umsetzung für die Bietergemeinschaft wird durch das Tiefbauunternehmen Siers GmbH durchgeführt. Nach der abgeschlossenen Vorplanung und den Vorbereitungen der 501 km Tiefbaumaßnahmen, wird in mehreren Ausbauetappen (10) mit mehreren Baukolonnen gleichzeitig sukzessive bis Ende des dritten Quartals in 2026 ausgebaut. Die Feinplanung wird Schritt für Schritt für jede Verbandsgemeinde vorgenommen. Mit dem symbolischen Spatenstich vom 11. Dezember 2023 wurden die konkreten Schritte eingeleitet: Der Ausbau ist im April 2024 in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich gestartet und wird in der Verbandsgemeinde Loreley abgeschlossen. Die Bauzeit soll 30 Monate betragen.
Aktueller Sachstand:
Tiefbau seit April 2024: rd. 135 km (Stand: 11.11.2024)
Ausbauetappe | Ausbaukennung | Verbandsgemeinde | Geplanter Start Tiefbau | Status |
1. | RLK-001 | Aar-Einrich | Quartal 1 2024 | Umsetzung Tiefbau |
2. | RLK-002 | Aar-Einrich | Quartal 2 2024 | Umsetzung Tiefbau |
3. | RLK-003 | Diez | Quartal 3 2024 | Umsetzung Tiefbau |
4. | RLK-004 | Nastätten | Quartal 4 2024 | Umsetzung Tiefbau |
5. | RLK-007 | Bad Ems - Nassau | Quartal 4 2024 | Umsetzung Tiefbau |
6. | RLK-005 | Bad Ems - Nassau | Quartal 1 2025 | Planung u. Vorbereitung Tiefbau |
7. | RLK-006 | Stadt Lahnstein | Quartal 2 2025 | Planung u. Vorbereitung |
8. | RLK-009 | Nastätten | Quartal 2 2025 | Planung u. Vorbereitung |
9. | RLK-008 | Loreley | Quartal 3 2025 | Planung u. Vorbereitung |
1 | RLK-010 | Loreley | Quartal 4 2025 | Planung u. Vorbereitung |
Weitere Informationen und ein Verfügbarkeitscheck können bei der epcan (Tel: 02564/883374) und Muenet (Tel: 02566/269296) sowie unter www.epcan.de/rlk und www.muenet-glasfaser.de/rhein-lahn-kreis/rhein-lahn-kreis-foerderung abgerufen werden.