Wahlwerbung

Wahlwerbung - Wappen und Flagge des Kreises

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Wappen des Kreises nicht im Rahmen von Wahlwerbung verwendet werden darf. Nach § 4 Absatz 3 der Landkreisordnung dürfen Dritte das Wappen und die Flagge des Kreises nur mit Genehmigung der Kreisverwaltung verwenden.