Belehrung nach der europ. Datenschutzgrundverordnung
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) verpflichtet die nach den Bestimmungen der Verordnung verantwortlichen Stellen, die Betroffenen über ihre Rechte in geeigneter Weise zu informieren. Für viele Datenerhebungen in Sachgebieten der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wurden spezielle Datenschutzbelehrungen entworfen, die wir nachfolgend veröffentlichen.
Bauen und Umwelt, Wohnraumförderung
Finanzen, Kommunalaufsicht, Dorferneuerung
Gesundheitswesen, Gesundheitsschutz
Jugendamt, Jugendschutz, Kindesunterhalt, Beistandschaften, Unterhalt, Elterngeld
Kreisentwicklung und Rhein-Lahn-Akademie
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr, Ausländerrecht, Einbürgerungsrecht
- Ausländerbehörde
- Beförderung zu Schulen und Kindertagesstätten
- Brand- und Katastrophenschutzrecht
- Fahrerlaubniswesen, Führerschein
- Gewerberecht
- Jagdrecht, Jagdscheine, etc.
- Kfz-Zulassungswesen, Fahrzeugzulassung
- Personenbeförderungsrecht ( Bsp.: Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr, Bearbeiten von Anträgen auf Fahrerlaubnis)
- sonstiges Ordnungsrecht (Bsp.: Schornsteinfegerrecht, Sammlungsrecht, etc.)
- Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungen
- Verkehrsrecht (Bsp.: Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen, Genehmigungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte, Erlaubnisse für Veranstaltungen, Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot)
- Waffenrecht
Rechtsamt (Kreisrechtsausschuss, Widerspruchsverfahren, Ordnungswidrigkeiten)
Soziales
Übergreifend
Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Landwirtschaft
Zentralabteilung, Kreismusikschule
Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement, Schulen
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft